Du interessierst dich für das Angebot des Reiterverein Karlsruhe oder bist vielleicht sogar schon im Schnupper-Monat? Hier erfährst du alles wichtige für die Anmeldung und deine dauerhafte Teilnahme an unserem vielfältigem Angebot.
In diesem Willkommens-Leitfaden haben wir für dich alle Informationen zusammengestellt. Du erfährst wie unser Verein funktioniert, wie du unser Angebot nutzen kannst, aber auch welche Verpflichtungen du als neues Mitglied bei uns eingehst.
Bevor du bei uns Mitglied wirst, empfehlen wir dir, alles ganz genau zu lesen. Bei Fragen kannst du jederzeit auf unser Team zukommen.
Die Infos sind in 4 Kategorien eingeteilt – passend zu unseren Angeboten. Wähle aus, wofür du dich interessierst:
Schnuppermonat
Du hast dich für den Unterricht in unserer Reitschule angemeldet und kannst einen Schnuppermonat absolvieren. Dafür musst du noch nicht in den Verein als Mitglied eintreten.
Du bezahlst vor deiner ersten Reitstunde den Monatsbeitrag (Jugendliche 90,– €/ Erwachsene 110,– €) bei deinem Übungsleiter passend in bar.
Nach dem Schnuppermonat entscheidest du dich, ob du weiter bei uns reiten möchtest und musst dann Vereinsmitglied werden. Die Kosten für die Reitschule (monatlich), den Mitgliedsbeitrag (jährlich) und die Aufnahmegebühr (einmalig) werden zukünftig von deinem Konto eingezogen.
Antragsformulare
Du lädst dir zwei Antragsformulare herunter: den Mitgliedsantrag und den Reitschulvertrag.
Die Formulare übermittelst du dem Verein bis zu deiner 2. Reitstunde des Schnuppermonats.
Falls du dich entscheidest, kein Reitschüler bei uns zu werden, werden deine Daten vernichtet.
Reitschule
Alle wichtigen Regelungen der Reitschule findest du in den AGB des Reitschulvertrages. Wir empfehlen dringend das Studium dieser AGB, damit du über die Organisation der Reitschule informiert bist. Hier ist unter anderem beschrieben, wie du Reitstunden absagen, nachreiten und übertragen kannst, wann kein Unterricht stattfindet usw.
Mitgliedschaft
Die Reitanlage wird durch einen gemeinnützigen Verein betrieben, der durch den gewählten Vorstand und seine Mitglieder getragen wird. Die Vereinssatzung bildet dabei den rechtlichen Rahmen, in dem der Verein handelt. Wir empfehlen auch hier dringend das Studium der Satzung, wenn du in den Verein eintrittst. Zum Beispiel regelt die Satzung das Ableisten von Arbeitsstunden:
Jedes Mitglied über 14 Jahren muss 25 Arbeitsstunden im Jahr leisten. Diese können bei angekündigten Arbeitseinsätzen rund ums Jahr absolviert werden, 5 Stunden davon sollten bei unserem Reitturnier geleistet werden. Im Eintrittsjahr musst du nur anteilig zu deiner Vereinszugehörigkeit Arbeitsstunden nachweisen.
Ein Arbeitstundennachweisformular findest du zum Herunterladen auf unserer Internetseite. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 2,– € (Jugendliche bis 18 J.) bzw. mit 15,– € (Erwachsene) in Rechnung gestellt.
Kündigung
Wenn du nicht mehr bei uns reiten möchtest, musst du den Reitschulvertrag und die Mitgliedschaft schriftlich ( auch per Mail möglich) kündigen. Beachte hier die unterschiedlichen Kündigungsfristen:
Reitschulvertrag ein Monat zum Monatsende
Mitgliedschaft drei Monate zum Jahresende
Sie haben Ihr Kind beim Ponyclub des Reiterverein Karlsruhe e.V. angemeldet. Wir wünschen Ihrem Kind viel Freude in unserem Verein und vor allem viel Spaß beim Umgang und Reiten der Ponies. Bitte beachten Sie folgende Regelungen des Ponyclubs:
Schnuppermonat
Der erste Monat ist ein Schnuppermonat. Er kostet 70,– €, den Betrag bringen Sie bitte am ersten Termin passend in bar mit.
Mitgliedschaft
Nach dem Schnuppermonat wird die Vereinsmitgliedschaft verpflichtend. Der Jahresbeitrag beträgt 81,– €, die Aufnahmegebühr einmalig 25,– €. Den Mitgliedsantrag können Sie herunterladen und an die Geschäftsstelle übermitteln. Das ausgefüllte Formular muss bis zur Mitte des Schnuppermonats vorliegen. Möchte das Kind nicht im Ponyclub bleiben, werden die Daten vernichtet. Für die Mitgliedschaft empfehlen wir dringend das Studium der Vereinssatzung.
Lastschrifteinzug
Der Beitrag für den Ponyclub in Höhe von 70,– € wird immer zum Monatsanfang von Ihrem Konto eingezogen. Hierfür können Sie das SEPA-Lastschrift Mandat herunterladen und an die Geschäftsstelle übermitteln.
Ponyclub
Kündigung
Sie können Ihr Kind mündlich beim jeweiligen Übungsleiter oder bei Frau Fuchs vom Ponyclub abmelden. Bitte halten Sie dabei eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende ein.
Die Vereinsmitgliedschaft muss zusätzlich schriftlich gekündigt werden, hier gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende.
Für Fragen steht unser Ponyclub-Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Lisa Fuchs
Leitung Ponyclub
Sie haben Ihr Kind beim Kindervoltigieren des Reiterverein Karlsruhe e.V. angemeldet. Wir wünschen Ihrem Kind viel Freude in unserem Verein und beim Voltigieren. Bitte beachten Sie folgende Regelungen der Kindervoltige:
Schnuppermonat
Der erste Monat ist ein Schnuppermonat. Er kostet 35,– €, den Betrag bringen Sie bitte am ersten Termin passend in bar mit.
Mitgliedschaft
Nach dem Schnuppermonat wird die Vereinsmitgliedschaft verpflichtend. Der Jahresbeitrag beträgt 81,– €, die Aufnahmegebühr einmalig 25,– €. Den Mitgliedsantrag können Sie herunterladen und an die Geschäftsstelle übermitteln. Das ausgefüllte Formular muss bis zur Mitte des Schnuppermonats vorliegen. Möchte das Kind nicht in der Kindervoltige bleiben, werden die Daten vernichtet. Für die Mitgliedschaft empfehlen wir dringend das Studium der Vereinssatzung.
Lastschrifteinzug
Der Beitrag für die Kindervoltige in Höhe von 35,– € wird immer zum Monatsanfang von Ihrem Konto eingezogen. Hierfür können Sie das SEPA-Lastschrift Mandat herunterladen und an die Geschäftsstelle übermitteln.
Kindervoltige
Kündigung
Sie können Ihr Kind mündlich beim jeweiligen Übungsleiter oder bei Frau Zimmermann von der Kindervoltige abmelden. Bitte halten Sie dabei eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende ein.
Die Vereinsmitgliedschaft muss zusätzlich schriftlich gekündigt werden, hier gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende.
Für Fragen steht unser Kindervoltige-Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Jule Zimmermann (Tel. ?)
Leitung Kindervoltige
Du möchtest gerne für dein Pferd eine Box beim Reiterverein Karlsruhe e.V. mieten. Dafür erhältst du hier einige wichtige Informationen.
Verträge
Das Antragsformular kannst du herunterladen und an die Geschäftsstelle weiterleiten.
Das Formular kannst du herunterladen und an die Geschäftsstelle weiterleiten.
Kaution
Bei Anmietung der Box wird eine Kaution in Höhe von 310,– € fällig. Du überweist bitte den Betrag vor dem Einzugstermin auf unser Konto: DE03 6605 0101 0010 0723 04, Sparkasse Karlsruhe
Bei Ausstallung erhältst du die Kaution unverzinst zurück.
Schlüssel
Du erhältst je einen Schlüssel für die Sattelkammer und für das Schließfach im Reiterstübchen, in den du den Equidenpass hinterlegst. Bei Ausgabe der Schlüssel hinterlegst du eine Kaution in Höhe von 30,– € pro Schlüssel.
Regelwerk
Der Verein ist eine Solidargemeinschaft, in der viele verschiedene Interessen aufeinandertreffen. Um das Vereinsleben so harmonisch wie möglich zu gestalten, besteht ein von den Einstellern zu beachtendes Regelwerk. Hier sind unter anderem so wichtige Punkte wie Anlagen- und Koppelnutzung, Unterricht und Arbeitsstundenregelung usw. hinterlegt.
Wir empfehlen dir dringend das Studium des Regelwerk für Einsteller.
Schnuppermonat
Du hast dich für den Unterricht in unserer Reitschule angemeldet und kannst einen Schnuppermonat absolvieren. Dafür musst du noch nicht in den Verein als Mitglied eintreten.
Du bezahlst vor deiner ersten Reitstunde den Monatsbeitrag (Jugendliche 90,– €/ Erwachsene 110,– €) bei deinem Übungsleiter passend in bar.
Nach dem Schnuppermonat entscheidest du dich, ob du weiter bei uns reiten möchtest und musst dann Vereinsmitglied werden. Die Kosten für die Reitschule (monatlich), den Mitgliedsbeitrag (jährlich) und die Aufnahmegebühr (einmalig) werden zukünftig von deinem Konto eingezogen.
Antragsformulare
Du lädst dir zwei Antragsformulare herunter: den Mitgliedsantrag und den Reitschulvertrag.
Die Formulare übermittelst du dem Verein bis zu deiner 2. Reitstunde des Schnuppermonats.
Falls du dich entscheidest, kein Reitschüler bei uns zu werden, werden deine Daten vernichtet.
Reitschule
Für die Reitschule ist ein neben dem Mitgliedantrag ein Reitschulvertrag abzuschließen. Dieser funktioniert wie ein monatliches Abo. Du hast Anspruch auf z. B. 1 Reitstunde pro Woche. Der Vertrag verlängert sich automatisch und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die Mitgliedschaft ist von der Kündigung der Reitschulvertrags nicht betroffen. Alle wichtigen Regelungen der Reitschule findest du in den AGB des Reitschulvertrages. Wir empfehlen dringend das Studium dieser AGB, damit du über die Organisation der Reitschule informiert bist. Hier ist unter anderem beschrieben, wie du Reitstunden absagen, nachholen und übertragen kannst, wann kein Unterricht stattfindet usw.
Mitgliedschaft
Die Reitanlage wird durch einen gemeinnützigen Verein betrieben, der durch den gewählten Vorstand und seine Mitglieder getragen wird. Die Vereinssatzung bildet dabei den rechtlichen Rahmen, in dem der Verein handelt. Wir empfehlen auch hier dringend das Studium der Satzung, wenn du in den Verein eintrittst. Zum Beispiel regelt die Satzung das Ableisten von Arbeitsstunden:
Jedes Mitglied über 14 Jahren muss 25 Arbeitsstunden im Jahr leisten. Diese können bei angekündigten Arbeitseinsätzen rund ums Jahr absolviert werden, 5 Stunden davon sollten bei unserem Reitturnier geleistet werden. Im Eintrittsjahr musst du nur anteilig zu deiner Vereinszugehörigkeit Arbeitsstunden nachweisen.
Ein Arbeitstundennachweisformular findest du zum Herunterladen auf unserer Internetseite. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 2,– € (Jugendliche bis 18 J.) bzw. mit 15,– € (Erwachsene) in Rechnung gestellt.
Kündigung
Wenn du nicht mehr bei uns reiten möchtest, musst du den Reitschulvertrag und die Mitgliedschaft schriftlich ( auch per Mail möglich) kündigen. Beachte hier die unterschiedlichen Kündigungsfristen:
Reitschulvertrag ein Monat zum Monatsende
Mitgliedschaft drei Monate zum Jahresende
Unser Team ist für dich da
Sie haben Ihr Kind beim Ponyclub des Reiterverein Karlsruhe e.V. angemeldet. Wir wünschen Ihrem Kind viel Freude in unserem Verein und vor allem viel Spaß beim Umgang und Reiten der Ponies. Bitte beachten Sie folgende Regelungen des Ponyclubs:
Schnuppermonat
Der erste Monat ist ein Schnuppermonat. Er kostet 70,– €, den Betrag bringen Sie bitte am ersten Termin passend in bar mit.
Mitgliedschaft
Nach dem Schnuppermonat wird die Vereinsmitgliedschaft verpflichtend. Der Jahresbeitrag beträgt 81,– €, die Aufnahmegebühr einmalig 25,– €. Den Mitgliedsantrag können Sie herunterladen und an die Geschäftsstelle übermitteln. Das ausgefüllte Formular muss bis zur Mitte des Schnuppermonats vorliegen. Möchte das Kind nicht im Ponyclub bleiben, werden die Daten vernichtet. Für die Mitgliedschaft empfehlen wir dringend das Studium der Vereinssatzung.
Lastschrifteinzug
Der Beitrag für den Ponyclub in Höhe von 70,– € wird immer zum Monatsanfang von Ihrem Konto eingezogen. Hierfür können Sie das SEPA-Lastschrift Mandat herunterladen und an die Geschäftsstelle übermitteln.
Ponyclub
Kündigung
Sie können Ihr Kind mündlich beim jeweiligen Übungsleiter oder bei Frau Fuchs vom Ponyclub abmelden. Bitte halten Sie dabei eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende ein.
Die Vereinsmitgliedschaft muss zusätzlich schriftlich gekündigt werden, hier gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende.
Unser Team ist für dich da
Für Fragen steht unser Ponyclub-Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Lisa Fuchs
Leitung Ponyclub
Sie haben Ihr Kind beim Kindervoltigieren des Reiterverein Karlsruhe e.V. angemeldet. Wir wünschen Ihrem Kind viel Freude in unserem Verein und beim Voltigieren. Bitte beachten Sie folgende Regelungen der Kindervoltige:
Schnuppermonat
Der erste Monat ist ein Schnuppermonat. Er kostet 35,– €, den Betrag bringen Sie bitte am ersten Termin passend in bar mit.
Mitgliedschaft
Nach dem Schnuppermonat wird die Vereinsmitgliedschaft verpflichtend. Der Jahresbeitrag beträgt 81,– €, die Aufnahmegebühr einmalig 25,– €. Den Mitgliedsantrag können Sie herunterladen und an die Geschäftsstelle übermitteln. Das ausgefüllte Formular muss bis zur Mitte des Schnuppermonats vorliegen. Möchte das Kind nicht in der Kindervoltige bleiben, werden die Daten vernichtet. Für die Mitgliedschaft empfehlen wir dringend das Studium der Vereinssatzung.
Lastschrifteinzug
Der Beitrag für die Kindervoltige in Höhe von 35,– € wird immer zum Monatsanfang von Ihrem Konto eingezogen. Hierfür können Sie das SEPA-Lastschrift Mandat herunterladen und an die Geschäftsstelle übermitteln.
Kindervoltige
Kündigung
Sie können Ihr Kind mündlich beim jeweiligen Übungsleiter oder bei Frau Zimmermann von der Kindervoltige abmelden. Bitte halten Sie dabei eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende ein.
Die Vereinsmitgliedschaft muss zusätzlich schriftlich gekündigt werden, hier gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende.
Unser Team ist für dich da
Für Fragen steht unser Kindervoltige-Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Jule Zimmermann (Tel. ?)
Leitung Kindervoltige
Du möchtest gerne für dein Pferd eine Box beim Reiterverein Karlsruhe e.V. mieten. Dafür erhältst du hier einige wichtige Informationen.
Verträge
Das Antragsformular kannst du herunterladen und an die Geschäftsstelle weiterleiten.
Kaution
Bei Anmietung der Box wird eine Kaution in Höhe von 310,– € fällig. Du überweist bitte den Betrag vor dem Einzugstermin auf unser Konto: DE03 6605 0101 0010 0723 04, Sparkasse Karlsruhe
Bei Ausstallung erhältst du die Kaution unverzinst zurück.
Schlüssel
Du erhältst je einen Schlüssel für die Sattelkammer und für das Schließfach im Reiterstübchen, in den du zwingend und dauerhaft den Equidenpass hinterlegst. Bei Ausgabe der Schlüssel hinterlegst du eine Kaution in Höhe von 30,– € pro Schlüssel.
Mitgliedschaft
Die Reitanlage wird durch einen gemeinnützigen Verein betrieben, der durch den gewählten Vorstand und seine Mitglieder getragen wird. Die Vereinssatzung bildet dabei den rechtlichen Rahmen, in dem der Verein handelt. Wir empfehlen auch hier dringend das Studium der Satzung, wenn du in den Verein eintrittst. Zum Beispiel regelt die Satzung das Ableisten von Arbeitsstunden:
Jedes Mitglied über 14 Jahren muss 25 Arbeitsstunden im Jahr leisten. Diese können bei angekündigten Arbeitseinsätzen rund ums Jahr absolviert werden, 5 Stunden davon sollten bei unserem Reitturnier geleistet werden. Im Eintrittsjahr musst du nur anteilig zu deiner Vereinszugehörigkeit Arbeitsstunden nachweisen.
Ein Arbeitstundennachweisformular findest du zum Herunterladen auf unserer Internetseite. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 2,– € (Jugendliche bis 18 J.) bzw. mit 15,– € (Erwachsene) in Rechnung gestellt.
Regelwerk
Der Verein ist eine Solidargemeinschaft, in der viele verschiedene Interessen aufeinandertreffen. Um das Vereinsleben so harmonisch wie möglich zu gestalten, besteht ein von den Einstellern zu beachtendes Regelwerk. Hier sind unter anderem so wichtige Punkte wie Anlagen- und Koppelnutzung, Unterricht und Arbeitsstundenregelung usw. hinterlegt.
Wir empfehlen dir dringend das Studium des Regelwerk für Einsteller.